Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht über das geltende Erbschaftsteuergesetz entschieden. Es ging vor allem um die Frage, ob die Behandlung von Betriebsvermögen verfassungskonform sei.
ARD/SWR und ZDF haben im Vorfeld KTS besucht und phG Dr. Dieter Mannheim, Geschäftsführer Wolfgang Mannheim und Bernd Mannheim zum Thema interviewt.
Hier finden Sie den Fernsehbeitrag von ARD/SWR:
Hier finden Sie den Fernsehbeitrag vom ZDF: